Gesundheit ist keine Ware

Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Das Aktionskomitee Düsseldorf solidarisiert sich mit Eurem berechtigten Kampf um einen  Tarifvertrag Entlastung, um gute und verbindliche Regelungen zur Personalbesetzung sowie bessere  Ausbildungsbedingungen. 

Mit Eurer Arbeit sichert Ihr tagtäglich die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Mit dem  Tarifvertrag Entlastung soll eine Mindestpersonalausstattung für alle Bereiche der Unikliniken sowie  angemessene Belastungsausgleiche festgelegt werden. Denn viele Mitarbeitende leiden darunter,  ihre Arbeit nicht so leisten zu können, wie es den Patienten gerecht wäre. Der Fachkräftemangel wird  noch verstärkt, weil Mitarbeitende aufgrund der Überlastung ihre Stunden reduzieren oder gar den  Beruf wechseln. Es geht letztendlich um Eure Gesundheit und diese der Patientinnen und Patienten. 

Die „Helden“ von gestern wurden gebraucht, beklatscht.  

Es war uns allen bewusst, dass nur mit dem Applaus der Politik während der Pandemie keine Miete,  keine Rechnungen bezahlt werden könnten. 

Es war uns allen bewusst, dass der Applaus dieser Politik scheinheilig gewesen ist, da sie gleichzeitig  viele Kliniken während der Pandemie geschlossen hat. 

Es war uns allen bewusst, dass dieser Applaus Eure Arbeitsbedingungen nicht verbessert hat. Wo sind unsere 100 Milliarden?! 

Der Militärhaushalt werde ab sofort auf mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts  angehoben. Zudem stellt die Bundesregierung noch im aktuellen Bundeshaushalt ein  „Sondervermögen“ in Höhe der bislang unvorstellbaren Summe von 100 Milliarden Euro bereit,  welches zur Aufrüstung der Bundeswehr eingesetzt werden soll. Und unsere 100 Milliarden?! 

Geld fürs Gesundheitswesen und Soziales, für Bildung, zur Bekämpfung von Armut! 98,31 Prozent stimmten in den Unikliniken für einen Streik zur Durchsetzung der Forderungen! Ihr seid nicht alleine! Millionen andere in diesem Land haben die gleichen Interessen wie Ihr. 

Uns allen wird nichts geschenkt. Jede Verbesserung wird durch gemeinsam organisierte Aktion  erkämpft. Heute ist es notwendiger denn je, dass sich der Widerstand gegen diese Politik vervielfacht und sich überall in jedem Arbeitsbereich, in jeder Branche, in den Stadtteilen ausbreitet. 

GESUNDHEIT IST KEINE WARE! 

Um allen Familien eine Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, die auf der Entwicklung der  Wissenschaft selbst basiert, darf Gesundheit keine Ware sein. Universitäten und öffentliche Krankenhäuser dürfen nicht wie private Unternehmen auf der Grundlage von Kosten und Gewinn fungieren. 

Der Kampf der arbeitenden Menschen muss in die Richtung gehen, dass Gesundheit kein Feld der  Ausbeutung und milliardenschwerer Profite für die Monopole ist, sondern ein öffentliches Gut. 

Der Schutz unserer Gesundheit und unseres Lebens liegt in unseren Händen, es ist unser Anliegen.  Unsere organisierte Forderung und gemeinsame Aktion können eine entscheidende Stärkung des  öffentlichen Gesundheitssystems mit einer mutigen Aufstockung der staatlichen Mittel und  Einstellungen von Stammpersonal in großem Umfang erkämpfen. 

Aktionskomitee Düsseldorf

https://aktionskomiteeduesseldorfde.wordpress.com/

aktionskomitee.duesseldorf@gmx.de 

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

  • Sobald jemand eine Kündigung bekommt, hat 3 Wochen Zeit beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben.
  • Nur Schriftliche Form der Kündigung ist wirksam.   
  • Die Kosten einer Kündigungsschutzklage bemessen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage wird nach dem Bruttomonatsgehalt des klagenden Arbeitnehmers berechnet. 
  • Die gängigste Formel zur Berechnung der Höhe einer Abfindung ist die aus § 1a KSchG: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Darüber hinaus ist auch das Alter zu berücksichtigen. Dazu gibt es folgende Faustformel, die das Alter des Arbeitnehmers mitberücksichtigt:

-bis zu 39 Jahren: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (entspricht § 1 a KSchG)
-40 – 49 Jahre: 0,75 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
-ab 50 Jahre: 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr

 

  • Beispiel: Abfindung nach 15 Jahren

 

Dargestellt wird die Berechnung einer Abfindung nach vorgenannter Formel am Beispiel eines 45-jährigen Arbeitnehmers, welchem nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde. Das letzte Bruttomonatsgehalt betrug 3.000,00 €.

  1. gemäß § 1 a KSchG

15 x 3.000,00 € x 0,5 = 22.500,00 €

  1. gemäß der Altersformel

15 x 3.000,00 € x 0,75 = 33.750,00 €

  • Eine Abfindung ist wie Lohn voll zu versteuern. Allerdings gibt es bei einer Abfindung ein Privileg. Wenn ein Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers ausscheidet und in diesem Zusammenhang eine Abfindung erhält, gilt die sogenannte “Fünftel Regelung”. Dies ist eine Steuerbegünstigung nach § 24 Nr 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 + 2 Einkommenssteuergesetz (EStG). Pauschal gesagt, wird die Abfindungssumme “durch 5” geteilt, um zunächst die Progression festzustellen. Dieser Steuersatz findet dann Anwendung auf die gesamte Abfindung.
  • Die Norm legt fest, dass pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung zu zahlen ist. Hat der Arbeitnehmer ein weiteres Beschäftigungsjahr angebrochen, so wird ab einem Zeitraum von 6 Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. D.h. war ein Arbeitnehmer 7 Jahre und 8 Monate in einem Unternehmen, so bekommt er 4 Bruttomonatsgehälter als Abfindung. Waren es nur 7 Jahre und 3 Monate, so bekommt er 3,5 Bruttomonatsgehälter.

Der Gang des Verfahrens

  • Nach der eingereichten Kündigungsschutzklage beraumt das Gericht die Güteverhandlung an. Im Rahmen der Güteverhandlung unterbreitet der Richter dann üblicherweise einen Einigungsvorschlag. Bei einer Kündigung wird in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr in Ansatz gebracht. Bei einer 20jährigen Beschäftigung schlägt das Gericht also eine Abfindung in Höhe von 10 Bruttomonatsgehältern vor. Das Interesse des Arbeitnehmers ist es dann natürlich, ein besseres Ergebnis, das heißt eine höhere Abfindung herauszuhandeln.
  • Dafür spielen einige Faktoren eine sehr wichtige Rolle spielen wie zum Beispiel:
      • Das Alter: ein Mitarbeiter der heute 50 Jahre alt ist hat es schwere eine neue Arbeit zu finden als jemand der 25 Jahre jung ist.
      • Der Sozialerstand: das bedeutet ob der Mitarbeiter verheiratet ist oder nicht, ob er Alleinverdiener in der Familie ist, ob er Kinder hat, wie viel Kinder er hat und wie alt die Kinder sind.
      • Ob der betroffener Mitarbeiter schwerbehinderte ist und dass bedeutet ein GdB50 Minimum oder einen Gleichstellungantrag bei der Bundesagentur für Arbeit besitzt, weil der Mitarbeiter einen GdB30 hat.  

 

 

  • Abfindung ist Verhandlungssache

 

Es ist jedoch nicht so, dass das Gericht eine Abfindung von sich aus festsetzen kann. Dies ist vielmehr nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel müssen dem ausgehandelten Vergleichsvorschlag sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer zustimmen. Die Macht des Arbeitsgerichts ist also begrenzt. Gute Vergleiche sind fast immer das Ergebnis von gut geführten Verhandlungen. Neben der Stärke der jeweiligen Rechtsposition kommt es entscheidend auf das Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts an. Sie sollten daher nur einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessensvertretung beauftragen, dem Sie auch vertrauen und dem Sie eine optimale Vertretung Ihrer Interessen zutrauen.

 

Wird die Abfindung auf mein Arbeitslosengeld angerechnet?

Normalerweise hat eine Abfindung keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld (ALG), es gibt jedoch einen Ausnahmefall.

Ausnahme: Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslosengeld

Eine Anrechnung findet aber nur statt, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet wird. Das Arbeitsverhältnis endet vorzeitig, wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer zu der Zeit der Beendigung nicht einseitig hätte kündigen können, da eine Kündigungsfrist einzuhalten gewesen wäre. Es handelt sich also vor allem um Fälle, in denen ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.

Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches bei einer Abfindung

Grund für das Ruhen des Anspruches ist, dass das ALG I als Entschädigung für das entgangene Gehalt gezahlt wird. Die Abfindung stellt aber ebenfalls eine Entschädigung für das Verlassen des Unternehmens dar. Denn das Verlassen des Unternehmens für zum Wegfall des Gehaltes. Damit der betroffene Arbeitnehmer nicht doppelt begünstigt wird, ruht der Anspruch auf ALG I, wenn eine Abfindung gezahlt wurde und die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Das Ruhen beginnt direkt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also ab dem ersten Tag danach. Wie lange der Anspruch ruht, ist von der Höhe des früheren Gehaltes und der Höhe der Abfindung abhängig: Er ruht solange, wie es bei dem durchschnittlichen Monatsgehalt der letzten 12 Monate gedauert hätte, 60 % der Abfindungssumme zu verdienen. Er ruht aber immer mindestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, die im konkreten Fall gegolten hätte.

Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld: Rechenbeispiel

Ein Arbeitnehmer hat durch einen Aufhebungsvertrag zum 31.05. seinen Arbeitsvertrag beendet, wobei eine Abfindung in Höhe von 6.000,00 € vereinbart wurde. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist wäre eine Beendigung erst zum 15.08. möglich gewesen. Sein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt im letzten Beschäftigungsjahr betrug 2.000,00 €.

Lösung:

60% der Abfindungssumme sind hier 3.600,00 €. Diese Summe hätte er bei seinem früheren Gehalt in 2 Monaten verdient. Somit ruht der Anspruch auf ALG I 2 Monate lang, also vom 01.06. bis zum 01.08.

Aber Achtung: Da hier die Kündigungsfrist aber bis zum 15.08. gelaufen wäre, verlängert sich das Ruhen bis zum 16.08.!

Thema Zeugnis

Bei jeder Bewerbung muss man ein Zeugnis vorlegen. Daher ist es wichtig, beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis auf ein angemessenes und sehr gutes Zeugnis zu achten. Denn mit einem schlechten Zeugnis kann man sich die Zukunft verbauen. Gerade bei einem Zeugnis gibt es erhebliche Fallstricke, die oft für den Laien kaum zu überblicken sind. Daher der Gang zum Gericht über einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der beste Weg – denn ein Zeugnis begleitet einen ein Leben lang.

Was ist ein qualifiziertes Zeugnis?

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält im Gegensatz zum einfachen Zeugnis eine umfassende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Das Zeugnis muss auf alle Tatsachen und Bewertungen eingehen, die für das Arbeitsverhältnis von Belang waren und für etwaige neue Arbeitgeber von Belang werden könnten. Dem Arbeitgeber steht bei dieser Bewertung ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum zu. Allerdings ist er an seine Wahrheitspflicht gebunden und das Zeugnis ist stets aus der Sicht eines wohlwollenden Arbeitgebers zu fertigen. Bei der Zeugnissprache hat sich in den vergangenen Jahren eine verklausulierte Benotung eingebürgert. Es ist daher zu empfehlen, auf eine derartige Benotung zu bestehen. Jeder potentielle neue Arbeitgeber schaut zuerst darauf, welche Gesamtnote der Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber bekommen hat.

Wie wird die Leistung im Zeugnis beurteilt?

Bei der Leistungsbeurteilung kommt daher folgendes Schema zur Anwendung:

  • die Aufgaben stets zu unserer vollstenZufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine sehr gute Arbeitsleistung,
  • die Aufgaben stets zu unserer vollenZufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine gute Arbeitsleistung,
  • die Aufgaben zu unserer vollenZufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine befriedigende Arbeitsleistung,
  • die Aufgaben zu unsererZufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine ausreichende Arbeitsleistung,
  • die Aufgaben im Großen und Ganzen zu unsererZufriedenheit erledigt hat, bescheinigt eine mangelhafte Arbeitsleistung,
  • Bemühen vorhanden war, die übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen, bescheinigt eine völlig ungenügende Arbeitsleistung.

 

Wie wird das Verhalten im Zeugnis beurteilt?

Ein ähnlicher Maßstab wird auch bei der Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers in Ansatz gebracht. Es sollte darauf geachtet werden, dass im Ergebnis keine negativen Andeutungen bezüglich des Verhaltens des Arbeitnehmers im Zeugnis vorhanden sind. Selbst bei einem lediglich befriedigenden Verhalten darf im Zeugnis an dem Verhalten des Arbeitnehmers keine größere Kritik geäußert werden. Hintergrund ist, dass die Zeugnissprache stets übertreibt und somit eine – auch vorsichtig – geäußerte Kritik unmittelbar als mangelhaftes Verhalten des Arbeitnehmers ausgelegt wird. Zu beachten ist, dass auch das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und Kunden dargestellt wird. Ein etwaiges Auslassen bzw. Nichtaufzählen führt in der Regel dazu, dass das Verhalten des Arbeitnehmers als schlecht gewertet wird.

 

Was bedeutet eine Schlussformel im Zeugnis?

Es sollte auch am Ende des Zeugnisses darauf geachtet werden, dass eine Schluss- bzw. Grußformel und Dankesformel mit aufgenommen wird. In der Rechtsprechung ist es umstritten, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine derartige Klausel hat. Zurzeit mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Rechtsprechung eine Gruß- und Dankesklausel als notwendiger Teil eines Zeugnisses ansieht.

Sofern Ihnen gar kein oder ein unrichtiges Zeugnis erteilt wurde, sollten Sie nicht länger abwarten. Begeben Sie sich bitte in anwaltliche Beratung.

Wie wir miteinander diskutiert haben und letztendlich gemeinsam festgestellt haben, dass, die Mitarbeiter solang nicht organisiert sind und jeder allein für sich selbst denkt und kämpft, hat der Arbeitgeber immer die besseren Karten. Daher bei der Gelegenheit sende ich euch auch ein Paar Informationen zum Thema Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Möglichkeiten des Betriebsrates, wenn es einer existiert. (Auch für die Zukunft bin ich der Meinung ist es wichtig)   

Interessensausgleich und Sozialplan

Will der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführen, muss ein Interessensausgleich verhandelt und ein Sozialplan aufgestellt werden. Aber was bedeutet dies? Im Rahmen eines Interessensausgleichs wird darüber verhandelt, ob, wann und wie die vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt wird. 

Die vom Arbeitgeber gewollte Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung liegt immer dann vor, wenn mehrere Arbeitnehmer (die Anzahl ergibt sich aus § 112 a BetrVG) entlassen werden sollen. Beim Interessensausgleich wird also zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber im Einzelnen verhandelt, was im Rahmen der Betriebsänderung geschieht. Hierbei können auch Vereinbarungen über Maßnahmen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen der betroffenen Arbeitnehmer geschlossen werden.

Welchen Einfluss hat der Betriebsrat?

Sofern ein Interessensausgleich vereinbart wird, muss dieser vom Arbeitgeber und dem Betriebsrat schriftlich niedergelegt werden und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Der Betriebsrat kann also im Rahmen eines Interessensausgleichs erheblichen Einfluss nehmen, ob und was im Betrieb des Arbeitgeber geschieht. Darüber hinaus kann er durch geschicktes Taktieren den Abschluss eines Interessensausgleiches zwar nicht verhindern, aber zeitlich hinauszögern. Dies ist in der Praxis vor allem für Arbeitgeber nachteilig – denn Arbeitgeber wollen in der Regel eine Betriebsänderung immer kurzfristig umsetzen.

Was ist ein Sozialplan?

Betriebsänderungen haben erhebliche Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer. Diese Nachteile werden durch einen Sozialplan kompensiert. In der Praxis wird zwischen einem Interessensausgleich und einem Sozialplan nicht sauber getrennt. Dies hat auch Gründe. Denn letztlich ist es ein Geben und Nehmen. Ein erfahrener Betriebsrat verhandelt einen Sozialplan und einen Interessensausgleich immer zusammen.

Interessensausgleich und Sozialplan zusammen

Da für den Arbeitgeber der schnelle Abschluss eines Interessensausgleiches von entscheidender Bedeutung ist, stellt ein erfahrener Betriebsrat dies dem Arbeitgeber in Aussicht, sofern der Arbeitgeber genug Geld für die Abfindungen des Sozialplans gibt. Es erfolgt also quasi ein Tausch „schnelle Unterschrift unter den Interessensausgleich“ gegen „genug Geld für den Sozialplan“ und damit für die Abfindungen.

Sozialplan soll negative Folgen ausgleichen

Ein Sozialplan ist nämlich eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer erst infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen werden. Im Unterschied zu einem Interessensausgleich kann der Betriebsrat die Vereinbarung eines Sozialplans erzwingen. Sofern der Arbeitgeber sich weigert, einen Sozialplan abzuschließen, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle beim Arbeitsgericht anrufen. Hierbei geht es immer um Geld. Das heißt, der Arbeitgeber stellt zur Abfederung der sozialen Folgen Geldmittel zur Verfügung, die dann im Rahmen des Sozialplans an die Arbeitnehmer verteilt werden, die von einer Kündigung betroffen sind

Wie hoch ist die Abfindung?

Sowohl die Höhe der vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Geldmittel, wie auch die Verteilung werden zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber im Einzelnen verhandelt. Am Ende der Sozialplanverhandlung wird die Verwendung dieser Mittel dann im Einzelnen abgestimmt und im Sozialplan schriftlich niedergelegt. Inhalt eines Sozialplans ist, dass Arbeitnehmer, die von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind, Abfindungszahlungen erhalten. Die Höhe der Abfindungszahlungen richten sich hierbei nach dem vereinbarten Lohn, der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter und etwaigen Unterhaltsverpflichtungen

Kündigungsschutzklage trotz Sozialplan?

Auch bei einem Sozialplan lohnt es in der Regel, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Und dies, obwohl in einem Sozialplan ja bereits eine Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers enthalten ist.

Kündigungsschutzklage sichert höhere Abfindung!

Gleichwohl bestehen mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage sehr gute Chancen, eine noch höhere Abfindung zu erlangen. Die Sozialplanabfindung ist dem Arbeitnehmer sicher, d.h. er kann sie nicht mehr verlieren. Der Arbeitnehmer kann daher nur gewinnen, da viele Arbeitgeber bereit sind, die Sozialplanabfindung zu erhöhen, um den Risiken einer Kündigungsschutzklage zu entgehen. In aller Regel lässt sich daher sagen, dass sich auch bei einer durch Sozialplan festgeschriebenen Abfindung die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lohnt.

Interessensausgleich: Warum nur?

In einem Sozialplan wird die Abfindung festgeschrieben, die der Arbeitnehmer beim Ausscheiden beanspruchen kann. Dies ist verständlich. Aber warum wird dann noch ein Interessensausgleich vereinbart?

Interessensausgleich ist der Schlüssel!

Letztlich ist dies ganz einfach: Der Arbeitgeber benötigt kraft Gesetz für die Betriebsänderung (beispielsweise die Betriebsschließung) den Interessensausgleich mit dem Betriebsrat. Andernfalls macht der Arbeitgeber sich schadensersatzpflichtig.

Taktik eines schlauen Betriebsrates

Ein schlauer Betriebsrat lockt daher seinen Arbeitgeber damit, dass er eine schnelle Einigung beim Interessensausgleich in Aussicht stellt und gleichzeitig im Interesse der Arbeitnehmer eine möglichst hohe Abfindung fordert. Geht der Arbeitgeber hierauf ein, wird der Interessensausgleich kurzfristig vereinbart; andernfalls zieht der Betriebsrat den Interessensausgleich in die Länge. Da Arbeitgeber jedoch die Betriebsänderungen kurzfristig umsetzen wollen und einen schnellen Interessensausgleich benötigen, hat diese Taktik oft Erfolg.

So liebe Kolleginnen und Kollegen, 

 

unabhängig was das eine oder das andere Gesetz vorschreibt eins muss für uns alle klar sein. Die Gesetze machen die die eigentlich auch die Macht haben, und zurzeit die Macht haben wir nicht. NOCH NICHT!!!!!

trivago Entlassungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Trivago,

heute haben wir erfahren, dass die Geschäftsführung Eurer Firma Entlassungen plant, weil die Krise beim Tourismus durch die Corona-Pandemie den Zyklus ihrer Arbeit beeinflusst und die Firma so nicht die frühere Profitrate erzielen kann. Das absolute Fehlen von Organisation in der Firma versetzt die Kolleginnen und Kollegen in eine schwierige Lage, weil so die Geschäftsführung vereinzelt mit den Werktätigen, welche sie plant zu entlassen, sprechen wird. Jeder, für sich alleine, ohne Organisation und ratlos ohne Information wird vermutlich den ungünstigen Klauseln zustimmen, ohne widersprechen zu können. Und der Rest würde  erfahren, dass dies der einzige Weg sei, allein gegen die starken Arbeitgeber-Konzerne. Ist aber dieser der einzige Weg?

Als Aktionskomitee in unserer Stadt, welches die Forderungen der Werktätigen unterstützt, fordern wir Euch auf:

  • Unterschreibt kein Papier, keine vereinzelte Entlassung.
  • Sucht das Komitee auf, damit wir gemeinsam einen Rahmen kollektiver Forderungen für alle ausarbeiten können. Wir sollten eventuell gewerkschaftliche und rechtliche Deckung fordern.
  • Verbreitet diesen Aufruf unter Euren Kollegen und Kolleginnen.

 

Die großen Konzerne haben reichlich an unserer Arbeit verdient, diese Profite sind nicht verschwunden, sondern bilden Geschäftskapital für weitere gewinnbringende Investitionen oder persönliche Bereicherung.Wir werden nicht erlauben, dass wir jedes Mal, wenn ihre Profite weniger werden, in den Müllhaufen geworfen werden,

Die Kraft liegt im gemeinsamen Kampf.

Aktionskomitee Düsseldorf

 https://aktionskomiteeduesseldorfde.wordpress.com/

email: aktionskomitee.duesseldorf@gmx.de

Einiges über die Facharztausbildung in Deutschland

Deutschland ist ein bevorzugtes Zielland das, unter ausländischen Medizinabsolventen/innen, gerne gewählt wird. Assisenz- und Fachärzte aus Herkunftsländern, die unter der Finanzkrise von 2008 gelitten haben, aus ehemaligen sozialistischen Ländern, sowie Ärzte unter den geflüchteten aus den Kriegsgebieten im Nahen Osten kommen nach Deutschland, um eine Arbeitsstelle zu finden.

Auf den ersten Blick sieht die vom deutschen Gesundheitssystem angebotene Chance an den jungen Arbeitnehmer/in hervorragend aus. Man kann in relativ kurzer Zeit eine Arbeitsstelle finden, die viel besser bezahlt wird als im Herkunftsland.

Die Realität ist aber sowohl für deutsche, als auch für ausländische Assistenzärzte (AiW) anders als dargestellt. Private sowie gemeinnützige Krankenhäuser zielen, genauso wie jeder andere Arbeitsgeber bzw jedes Unternehmen, auf die Gewinnmaximierung. In diesem Rahmen ist der/die AiW dazu gezwungen, einen großen Teil der Qualität der Facharztausbildung zu opfern, sowie eine deutliche Einschränkung seiner/ihrer Freizeit in Kauf zu nehmen.

Bezüglich der Arbeitszeiten und Freizeitmangel

Sofort nach der Einstellung im Krankenhaus wird häufig deutlich, dass erkämpfte Rechte, wie zB die 48 Stunden Woche, nicht eingehalten werden. Die Arbeitgeber umgehen dieses Recht, in dem sie dem Angestellten eine Einwilligungserklärung zur Unterschrift vorlegen nach der er sich bereit erklärt, bis zu 60 Stunden pro Woche zu arbeiten. So wird sicher gestellt, daß der/die AiW an drei Wochenenden arbeiten muß, ohne daß das Krenkenhaus rechtswidrig handelt. Eine Nichtzustimmung der Einwilligungserklärung hat schon in Fällen zu Drohungen seitens der Personalabteilung geführt, wie z.B eine Neuüberprüfung des Arbeitsvertrages.

Ab dem 1. Januar 2020 haben Ärztinnen und Ärzte Anspruch aud die Gewährung von mindestens zwei freien Wochenenden monatlich. Die bisherige Praxis der Krankenhäuser läßt wenig Hoffnung, dass diese Regelung eingehalten wird.

Bezüglich derr Weiterbildungsqualität

Hauptziel der täglichen Praxis in Krankenhäusern ist die Erledigung von möglichst vielen Fällen in möglichst kurzer Zeit. Jeder/e AiW soll berechnen, wie viel Gewinn jede Diagnose, Untersuchung und Behandlung einbringt und wie man am besten dieses Geld von der Krankenkasse erhalten kann. Demzufolge werden bürokratische Aufgaben, wie die Kodierung von Krankheiten, die Begründung von zusätlichen Untersuchungen und die, für den Arbeitgeber zu validierenden statistische Unterlagen, zu Hauptaufgaben.

Angesichts der riesigen Menge von Behandlungsfällen pro AiW mit einer Behandlungszeit von 1 bis 3 Tagen ist die Zeit, die für die Vertiefung der medizinischen Theorie und Praxis für die Ausbildung des Arztes übrig bleibt, sehr gering, und davon abhängig, ob der Arzt bzw die Ärztin bereit ist, Überstunden zu leisten. Die weiterbildungspläne und Rotation der AiW fallen ständig aus, oder werden nicht eingehalten. Das Krankenhaus kompensiert natürlich die 360 verlorenen Ausbildungstage durch teure Kurstage, die von privaten Institutionen und Universitäten angeboten werden.

Nach Abschluss der Facharztausbildung erhält der/die AiW eine durch den Klinikdirektor unterschriebene Bescheinigung über Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Durchführung von Untersuchungen, wie z.B die Funktionsdiagnostik, obwohl diese sehr oft gar nicht durchgeführt wurde, oder die angegeben Anzahl an durchgeführten Untersuchungen von der tatsächlichen Anzahl weit entfernt ist.

Bezülich der Unterbersetzung und Überbelastung des Personals im Krankenhaus 

Diese Situation vervollständigt das Bild von stets unterbesetzten Krankenhäusern, von schlecht bezahltem und überfordertem Krankenpflegepersonal, sowie von erniedrigenden individuellen Arbeitsverträgen mit dem Reinigungs- und Verpflegungspersonal bzw mit den Sanitätern.

Übliche Praxis bei allen Krankenhäusern ist bei der Jagd nach Profit der stets zunehmende Personalabbau, das Schrumpfen von nicht genug rentablen Kliniken, sowie die Verzögerung bei der Anstellung von neuen AiWs, wenn die frühere Generation die Facharztausbildung abschließt. 

(Aktuellen Berichten zufolge, mangelt es an den Krankenhäusern bundesweit in allen Bereichen an etwa ca. zwischen 100.000 bis 162.000 Stellen. In Hamburg z.B bedeutet das 4.200 Stellen)

Bezüglich der Behandlungsqualität von Patienten

Gleichzeitig werden die Patienten/innen stets nach dem Kriterium bewertet, wie viel Einnahmen ihre Krankheit im Vergleich zu den Kosten einbringen wird. Diagnosen werden oft aufgrund des durch die Krankenkassen bezahlten Zuschlags bevorzugt. Diese Kosten, so wie die Kosten von vielen zusätzlichen Untersuchungen, werden den Versicherten aufgebürdet. Sie zahlen höhere Kassenbeiträge, für viele Rentner ist es eine unbezahlbare Summe. Ausserdem bedeuten die zusätzlichen, und manchmal der Krankheit nicht angemessenen, Untersuchungen mehr Stress und Belastung für die Patienten.

Unsere Meinung und unsere Vorschläge

Das Aktionskomitee Düsseldorf unterstützt die gerechten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern und in den Altersheimen, die für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, für besseres Einkommen und für mehr Personal kämpfen. Vor allem aber glauben wir, dass die Grundvoraussetzung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern, sowie der Gesundheit aller Bürger/innen die Loslösung des Gesundheitswesens von der Profitgenerierung ist.

Wir fordern:

  1. Die strikte Einhaltung der europäischen Richtlinie zur Arbeitszeit von medizinischem und Krankenpflegerpersonal, sodass sie auf keinen Fall mehr als 48 Wochenstunden arbeiten. Alle diejenigen, die in Schichten arbeiten müssen, 2 Wochenenden im Monat haben.
  2. Einen konkreten Weiterbildungsplan für die AiWs, deren Einhaltung regelmäßig durch die dafür zuständigen Institutionen überprüft wird.
  3. Ein kostenloses, modernes Gesundheitswesen für alle, welches über Vorsogemedizin und Notfallversorgung verfügt
  4. die Festanstellung aller Beschäftigten.

Die Situation in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Krankenhäusern sind uns allen, Beschäftigten sowie Patienten, bekannt und diese Situation verschlechtert sich jeden Tag.

Die Hauptursachen dieses Problems liegen einerseits darin, dass die Regierungen des Kapitals das Recht auf Gesundheit, Pflege und Medizin als Kostenfaktor ansehen, andererseits üben die Unternehmen im Gesundheitssektor auf die Beschäftigten Druck aus, damit der Gewinn durch Arbeitsintensivierung und Stellenabbau gesteigert wird.

Solange die Gesundheit als Ware behandelt wird und die Krankenhäuser nach Profitkriterien betrieben werden, werden sowohl die Beschäftigten, als auch die Patienten vor Schwierigkeiten und ernsthaften Problemen stehen.

Generalstreik am 17. Mai 2017 in Griechenland gegen das 4. Memorandum | „Auf zum Streik!“

Am 17. Mai 2017 findet in Griechenland ein 24-stündiger Generalstreik statt, sowie Streikkundgebungen und Demonstrationen der Kämpferischen Arbeiterfront PAME in vielen Städten. Es ist eine Antwort auf die Maßnahmen, die die Koalitionsregierung der «linken» Partei SYRIZA und der nationalistischen Partei ANEL am selben Tag dem Parlament vorlegt. Am 18. Mai, am Tag der Abstimmung im Parlament, werden Protestkundgebungen der PAME im ganzen Land organisiert.

Diese Maßnahmen werden von der Regierung als Ergebnis der Verhandlungen mit den imperialistischen Vereinigungen EU und IWF im Rahmen der 2. Evaluierung des  3. Memorandums präsentiert. Anhand dieses Ergebnisses wird es klar, dass die Regierung mit den Gläubigern als Vertreterin der Interessen der einheimischen Monopolgruppen und nicht des Volkes verhandelt hat. Ihr Ziel ist die Beschleunigung des Prozesses für einen Ausweg aus der kapitalistischen Krise zu Gunsten des Kapitals.

Das neue volksfeindliche Maßnahmenpaket verschärft den Angriff, bürdet den bereits leidgeprüften Menschen aus den Volksschichten neue Lasten auf, während es gleichzeitig bessere Bedingungen für die Tätigkeit der Unternehmensgruppen schafft (wie z.B. die neuen Maßnahmen zur Liberalisierung des Marktes und die Beschleunigung der Privatisierungen).

Diese Maßnahmen sehen unter anderem vor:

  • Erneute Rentenkürzungen, so dass die Rentner Einkommen in Höhe von zwei Monatsrenten im Jahr einbüßen.
  • Erhöhung der direkten Besteuerung, auch der einkommensschwachen Bevölkerung, durch die Senkung der Steuerfreiheitsgrenze. So wird ein Lohnabhängiger mit einem Monatslohn von 615 Euro, der bisher keine Lohnsteuer entrichten musste, jetzt eine jährliche Steuerbelastung von 300 Euro zu erwarten haben.
  • Erneute Verringerung der öffentlichen Finanzierung für die medizinische Versorgung.
  • Erneute Einschränkungen der verschiedenen Leistungen an Arbeitslose und Einkommensschwache.
  • Die neue Vereinbarung beinhaltet weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Kapitals, wie den Anstieg der Privatisierungen, die Ermöglichung von Massenentlassungen durch die großen kapitalistischen Unternehmen, die Einführung neuer rechtlicher Hürden für den Aufruf von Streiks, die Einfrierung aller Gesetze über die Tarifverhandlungen, die nach 2011 eingeführt worden waren, die Errichtung neuer Hürden für den Abschluss von Flächentarifverträgen, die Einschränkung des Streikrechts, die Legitimierung der Aussperrungen seitens der Arbeitgeber, die Abschaffung der Sonntagsarbeitsverbots mit schmerzlichen Folgen für Verkaufspersonal und Kleinhändler, um die Konzentration des Handels bei den Warenhäusern und Supermarktketten zu beschleunigen, u.v.m.

Diese neuen Maßnahmen kommen in einer Zeit, in der die Lage der meisten Lohnabhängigen und Selbständigen sich aufgrund der Politik der vergangenen Regierungen von ND und PASOK, sowie der jetzigen SYRIZA-ANEL-Regierung dramatisch verschlechtert hat.

Im Jahre 2016 lag das Einkommen von ca. 45 % der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze.

Die PAME ruft das Volk auf, der neuen Vereinbarung kämpferisch entgegenzuwirken, und die eigenen Bedürfnisse als Maßstab zu nehmen, die ständig zugunsten der Monopolprofite aufgeopfert werden. Sie ruft das Volk auf, den Streik vom 17. Mai als Anlass zu nehmen, seinen Gegenangriff tatkräftig zu organisieren, die sofortige Wiedererlangung der erlittenen Verluste einzufordern, und dem neuen Angriff der herrschenden Klasse, der EU, des IWF, den die SYRIZA-ANEL-Regierung entfacht, entgegenzutreten.

Die arbeitenden Menschen müssen mit ihrer Massenbeteiligung am Streik vom 17. Mai und an den anderen Veranstaltungen, mit der Organisierung des Kampfes in den Betrieben und den anderen Arbeitsstätten ihren Willen lautstark kundtun:

Wir werden nicht die Sklaven des 21. Jahrhunderts werden!

Komitee-Treffen | 26. März 2017, 15:00 Uhr

Am 26. März um 15:00 Uhr findet das nächste Treffen des Aktionskomitees Düsseldorf statt.

Die Hauptdiskussionspunkte sind bisher:

  • aktuelle Entwicklungen in Deutschland und der Welt,
  • Planung bis zum nächsten Treffen.

Wie immer sind auch andere Themen von allen Teilnehmern willkommen.

Bezüglich des Ortes des Treffens, kontaktieren Sie uns bitte.

Komitee-Treffen | 15. Mai 2016, 11:00 Uhr

Am 15. Mai um 11 Uhr findet das nächste Treffen des Aktionskomitees Düsseldorf statt.

Die Hauptdiskussionspunkte sind bisher:

  • das neue Sozialversicherungsgesetz der Regierung SYRIZA-ANEL,
  • die Entwicklungen im Thema Flucht und Bericht über unsere Solidaritätsaktionen,
  • die letzten Wahlergebnisse in deutschen Bundesländern,
  • Planung bis zum nächsten Treffen.

Wie immer sind auch andere Themen von allen Teilnehmern willkommen.

Bezüglich des Ortes des Treffens, kontaktieren Sie uns bitte.

Solidarität mit den Geflüchteten und Kampf gegen die imperialistischen Kriege

Jeden Tag werden wir Zeugen des anhaltenden Verbrechens der NATO und der EU im Nahen Osten. Kriege und zahlreiche Angriffe im Namen der geopolitischen Herrschaft, der Energieressourcen und der Transportwege entwurzeln tausende von Menschen aus ihren Heimatländern und treiben sie in die Flucht.

Familien mit Kindern, Mütter mit Babys auf dem Arm finden im Mittelmeer den Tod, oder müssen unter menschenunwürdigen Bedingungen in sogenannten „hotspots“ und anderen untauglichen Massenunterkünften ausharren. Sie sind zugleich Opfer krimineller Schlepper als auch staatlicher Unterdrückungsmechanismen. Sie laufen über mehrere Kilometer auf den Autobahnen Richtung Idomeni, wo gerade Tausende von Geflüchteten wegen der infolge der EU-Beschlüsse und der Gegensätze zwischen den verschiedenen EU-Staaten geschlossenen Grenzen festsitzen.

Unter diesen Umständen werden die arbeitenden Menschen in Deutschland, unter denen auch die griechischen Migranten nicht untätig bleiben. Wir werden uns an diesem imperialistischen Verbrechen nicht mitschuldig machen. Wir werden gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit kämpfen.

Wir rufen alle Arbeiter, Jugendliche, Arbeitslosen und Rentner auf, durch das Sammeln von Bedarfsartikeln, praktisch ihre Solidarität zu zeigen.

Wir sammeln folgende Bedarfsartikel:

  • Frotteesocken („Tennissocken“)
  • Rettungsdecken
  • Baby-Feuchttücher
  • Zahnbürsten, Zahnpasten (für Erwachsene und Kinder)
  • Shampoos, Duschgels, Stück-Seifen (für Erwachsene und Kinder)
  • Vitamine
  • Regenjacken, Regenhosen (für Erwachsene und Kinder).

Die Bedarfsartikel werden an die PAME nach Griechenland gesendet, um anschließend an die Geflüchteten direkt in den Camps verteilt zu werden.

Das Sammeln der Sachspenden wird am Sonntag, den 20.03.2016 zwischen 11:00 und 15:00 Uhr beim „Morse 1“, Morsestraße 1, am Fürstenplatz, 40215 Düsseldorf stattfinden.